Europawahl 2014 in Deutschland - Altparteien zeigen Verfassungsgericht den Mittelfinger

11 Juni 2013
Autor :  

Altparteien versuchen mit neuen Tricks sich vor neuen Parteien zu schützen

Die Alt- und ehemaligen Volksparteien sind dabei, im Bundestag unauffällig eine 3-Prozent-Hürde für die Europawahl im Mai 2014 zu beschließen. Dieses Ansinnen ist unseriös, unrecht und verstößt klar gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.11.2011, in welchem die 5-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt wurde.

Schon 2009 kam es bei der Bundestagswahl zum Eklat. Der Bundeswahlleiter mit dem Bundeswahlausschuss lies die Partei "Die PARTEI" wegen eines ominösen Faxes und wegen "fehlender Ernsthaftigkeit" nicht zu. Die Partei "Die PARTEI" zog damals vor das Bundesverfassungsgericht und fragte höflich, aber bestimmt an, ob diese Ablehnung rechtens wäre.

Die Klage wurde damals nicht zugelassen, da der vor dem Bundeswahlausschuss als Kläger angetretene Bundesvorsitzende Martin Sonneborn nicht mit dem Kläger Martin Sonneborn indentisch seien.

Man kann darüber spekulieren, ob ein Verfassungsgericht, dessen Richter z.T. von Mitgliedern des Bundestages/Regierung ernannt werden, unparteiisch seien und es deshalb zu derartigen satirischen Beiträgen des hohen Gerichts kam.

Fakt ist für 2013 bzw. 2014 zur Europawahl, dass der Bundesvorsitzende der PARTEI, Die PARTEI, Martin Sonneborn für die Minute nach Schließung der Wahllokale eine Wahlprüfungsbeschwerde ankündigte und “Klage vor allen Gerichten, die uns einfallen und die man googeln kann, im Internet! bemühen wird.

Die PARTEI wird in der Europawahl erstmals bundesweit auf den Wahlzetteln stehen. Wir wollen das ‘Lübecker Ergebnis’ (1,3 %)* einstellen und unseren besten Mann nach Brüssel schicken. Lustig übrigens, daß ausgerechnet die Trümmerpartei FDP sich für eine 3-Prozent-Sperrklausel einsetzt, so der Bundesvorsitzende.

* Die PARTEI Lübeck, unter ihrem Vorsitzenden Bastian Langbehn, feierte am 26. Mai 2013 ihren ersten Sitz in einer Bürgerschaft!

Mehr zum Thema im Internet unter www.die-partei.de/2013/06/10/die-partei-kuendigt-klage-an

Top