Bundeswahlausschuss mit Bundeswahlleiter Roderich Egeler entscheidet wieder über Anerkennung von Parteien zur Bundestagswahl

26 Juni 2013
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Ist der Bundeswahlausschuss demokratisch legitimiert, Parteien für die Bundestagswahl zuzulassen und auszuschließen?

Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat den Bundeswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung zur Wahl des 18. Deutschen Bundestags eingeladen. In der öffentlichen Sitzung berät und entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Sie findet am Donnerstag, dem 4. Juli 2013, um 11.00 Uhr und am 5. Juli 2013 um 9.00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt.

Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest:

1. Welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.

2. Welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl des 18. Deutschen Bundestages angezeigt haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des Paragraphen 2 Parteiengesetz anzuerkennen sind. Wahlvorschläge dieser Parteien werden nur dann zur Bundestagswahl zugelassen, wenn sie dem zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlausschuss eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen können.

Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten werden.

Bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist am 17. Juni 2013, 18.00 Uhr haben - wie bereits am 18. Juni 2013 mitgeteilt - 58 Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2013 angezeigt (2009: 49 Beteiligungsanzeigen).

Der Bundeswahlausschuss entscheidet am 4. und 5. Juli 2013 nicht über die Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen zur Bundestagswahl 2013. Darüber entscheiden die zuständigen Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 26. Juli 2013.

Wahlvorschläge müssen bis zum 15. Juli 2013, 18.00 Uhr, eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitern.

Erst am Donnerstag, dem 1. August 2013, wird der Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten durch Landeswahlausschüsse entscheiden.

Zuschauer der Sitzungen des Bundeswahlausschusses müssen vor Betreten der Bundestagsgebäude eine Eingangskontrolle durchlaufen und sich dabei ausweisen. Der Zugang zum Tagungsraum (Anhörungssaal, Raum 3.101) im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus ist für Besucher nur über den Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 möglich.

Rückblick auf die Tätigkeit des Bundeswahlausschusses 2009:

Bekanntlich wurden in 2009 zwei Parteien unter z.T. misteriösen Umständen vom Bundeswahlleiter mit dem Bundeswahlausschuss nicht zugelassen. (Im Bundeswahlausschuss sitzen die Parteien, die im Bundestag vertreten sind, also die Mitbewerber der Parteien, die in den Bundestag möchten, dort aber noch keinen Sitz haben)

Die Partei "Freie Union" mit Dr. Gabriele Pauli wurde wegen einem Formfehler (fehlende Originalunterschrift) und die Partei "Die PARTEI" mit dem Satiriker Martin Sonneborn, wurde wegen einem angeblichen Fax das dem Bundeswahlausschuss mitteilte, Die PARTEI hätte nur einen Landesverband, nicht zugelassen.

Der Partei "Die PARTEI" wurde die Zulassung auch noch deshalb verweigert, weil ihr die notwendige Ernsthaftigkeit fehlte, was dazu führte, dass das Bundesverfassungsgericht und die OSZE angerufen wurden. Kurios dabei war und ist, dass das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Zulassung der Partei "Die PARTEI" und die damit verbundene Wiederholung der Bundestagswahl 2009 nicht zulies, da der Widerspruch vor dem Bundeswahlausschuss vom Bundesvorsitzenden Martin Sonneborn erfolgte, der Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht von Martin Sonneborn erfolgte und beide Personen für das Bundesverfassungsgericht nicht identisch gewesen seien.

Wir dürfen gespannt sein, ob der Bundeswahlleiter in 2013 zu diesem Eklat wieder beiträgt und noch einmal vorgeführt wird, oder ob er nun etwas zurückhaltender gegenüber der Partei "Die PARTEI" wird und kleinlaut nun seine Entscheidung von 2009 einfach vergisst.

Der nächte Eklat ist auf jeden Fall zur Europawahl schon vorprogrammiert, da die 5% Hürde abgeschafft und als nicht rechtmäßig erkannt wurde, die Parteien im Bundestag aber nun eine 3% Hürde einbauen wollen, was zu der Frage führt: "warum nicht einfach 8,23% Mindeststimmen als Zulassungshürde - dann wären viele Parteien, wie z.B. die FDP gar nicht im Bundestag vertreten.

Diese Wahl in 2014 wird also auch spannend, aber jetzt wird den Wähler erst einmal interessieren, wer überhaupt zur Bundestagswahl 2013 antreten "darf", weil in Deutschland bekanntlich eine "DEMOKRATIE" herrscht.

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters,
Telefon: 0611 75-4863,
www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt

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