Guter Wille von Google beim Löschen von Daten oder Augenwischerei?

Freitag, 30 Mai 2014 12:11

Guter Wille von Google beim Löschen von Daten oder Augenwischerei?

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Antrag auf Entfernen und Löschen von Daten im Google Verzeichnis

Google ist ein Big Player, insbesondere im Internet und doch bewegt sich die Firma nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Rechtssache C-131/12) und versteht die Europäer jetzt besser als vorher, so O-Ton aus dem Hause Google.

Die Macht des Netzes und das Urteil haben einiges dazu beigetragen, dass Google nun versucht, die Wogen zu glätten um keinen Anlaß in Europa zu geben, die Datenkrake ungeniert und hemmungslos einzusetzen. Damit betroffene Nutzer, welche einen Eintrag im Suchergebnis von Google herausnehmen wollen, dies nun auch auf einfache Art und Weise dem Suchmaschinenanbieter mitteilen können, hat Google nun ein Antragsformular ins Web gestellt.

Google Löschantrag-Formular im Netz unter

https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch&hl=de

Es ist zu hoffen, dass das "clearing" anstandslos vor sich geht und es zu keinen größerern Komplikationen beim Entfernen eines Eintrages kommt.d0454733827741a281a82af8d06cd696

Kurios und erstaunlich, aber sicher noch zu ändern: Google möchte eine Unterschrift auf dem Antrag und da mit einem * versehen, ist das auch noch zwingend erforderlich. Das Formular muss also ausgedruckt werden, es wird Lichtbildnachweis eines Ausweises zwingend erwartet und das Ganze geht dann an? Wie das bei einem Onlineformular gehen soll, darf gefragt werden. Das wird sich hoffentlich schnellstens noch ändern.

Weiterin gilt: Nicht alles was einen Internetuser bewegt, muss im Internet auch kommuniziert werden. Die NSA lässt bekanntlich grüßen und ob die Unterschrift und die Kopie des Lichtbildausweises nun sofort an die NSA weitergeleitet wird, entzieht sich unserer Kenntnis.

Bis zur Klärung und Änderung des Google-Formulares sollte man also vorsichtig sein. Wer die USA besuchen muss, sollte sich also nicht wundern, wenn eine Einreise ggf. nicht erlaubt wird, weil ein Fehler bei der Datenübertragung zwischen Google mit dem Lichtbildausweis und der Unterschrift vorlag oder beim Abgleich mit dem Einreiseformular es zu etwaigen Abweichungen kommt.

Google und das Google-Logo sind eingetragene Marken von Google Inc.

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Gelesen 16448 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 20 April 2016 14:41