EU-Parlament gibt grünes Licht für CETA

15 Februar 2017
Autor :  
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CETA Abkommen im Europaparlament von Konservativen und Sozialisten mehrheitlich abgesegnet.

Das Europaparlament hat dem Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada am 15.2.2017 zugestimmt. Damit können große Teile des Abkommens in Kürze vorläufig in Kraft treten.

408 Abgeordnete votierten in Straßburg für das Handelsabkommen, 254 Abgeordnete stimmten dagegen, 33 enthielten sich. Vor der Abstimmung hatten sich Konservative, Liberale und Sozialdemokraten für CETA ausgesprochen, Linke, Grüne und auch Rechtsextreme stimmten dagegen. Trotz Millionen von Bürgern in der EU, die gegen das Abkommen jahrelang demonstrierten und darauf hofften, dass die Vernunft siegt, gelang es zahlreichen Organisationen nicht, die Politiker in den jeweiligen Ländern umzustimmen.

Gleichzeitig, mit der Entscheidung in der EU, stoppte der Verfassungsgerichtshof in Bayern ein geplantes Ceta-Volksbegehren, weil die dort regierende CSU die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines solchen Bürgerbegehrens/Volksentscheid nicht herstellte. Trotz massiver Proteste und mehreren zehntausend Unterschriften gegen das umstrittene Handelsabkommen Ceta muss die bayerische Staatsregierung nun kein Volksbegehren durchführen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer solchen Bürgerbefragung seien nicht gegeben, entschied am Mittwoch der Verfassungsgerichtshof in München.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten das Abkommen über den Weg in Bayern und damit die Regierungsparteien von CSU/CSU hindern, CETA durchzuwinken. Dazu hatten sie mehr als 30 000 gültige Unterschriften - und damit mehr als die notwendigen 25 000 - eingereicht. Durch ein Volksbegehren könnte in Bayern eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Landtag eingebracht und - falls dieser sie nicht annimmt - über einen Volksentscheid eine Entscheidung und ein Wählerauftrag herbeigeführt werden. Nun ist auch diese Tür verschlossen, zumindest in Bayern.

Doch es müssen noch 38 Parlamente in den Mitgliedstaaten zustimmen. Wenn nur eine Kammer CETA ablehnt, kann das Abkommen nicht in Kraft treten. Hinzu kommt die anstehende Prüfung vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht. Eine Schlacht wurde von den CETA Gegnern nun verloren.

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