Informationen rund um Gesundheit bei der Urlaubsplanung

    07 August 2013 Autor :   Redaktion

    Gesundheitstipps für den Urlaub

    Andere Länder, andere Sitten – auch im Gesundheitswesen. Wer ins Ausland reist, sollte sich vorher informieren, so die Pressestelle der Bundesregierung. Was, wenn man im Ausland erkrankt oder einen Unfall hat? Mit den richtigen Unterlagen und Utensilien im Gepäck reist es sich entspannter. Ein Anruf bei der Krankenkasse oder beim Gesundheitsamt kann viele Fragen klären.

    Nicht in jedem Land ist das Gesundheitssystem mit dem deutschen vergleichbar. Manchmal müssen Patienten Behandlungen bar bezahlen und sich die Kosten nachträglich von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Behandlung im Ausland kann allerdings mehr kosten als die heimischen Kassen übernehmen. Am besten vorher mit der Krankenkasse sprechen.

    Die Europäische Krankenversicherungskarte garantiert gesetzlich Krankenversicherten, dass sie im europäischen Ausland ärztliche Hilfe bekommen. Deutsche werden genauso behandelt wie Versicherte des jeweiligen Landes. Aber: Die Karte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Sie deckt nicht den Rücktransport in die Heimat ab.

    Auf Fernreisen können einem Krankheiten wie Malaria, Dengue-Fieber oder Cholera begegnen. Gegen Malaria gibt es eine Prophylaxe. Durch das richtige Verhalten in betroffenen Gebieten lässt sich das Risiko zu erkranken zudem deutlich senken: Malaria und Dengue-Fieber werden von Mücken übertragen, und dagegen helfen Moskitonetze, mückenabweisende Kleidung und Mittel auf der Haut. Cholera verbreitet sich über Trinkwasser und Lebensmittel. Auch hier ist Vorsicht geboten.

    Vor der Reise klären!

    Die EU-Krankenkarte
    Leistungen der Krankenversicherung im Ausland
    Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung (PDF)
    Gesundheitsämter beraten zu Reisemedizin
    Reisemedizin Tipps
    Länderinformationen des Auswärtigen Amtes inklusive Gesundheitstipps
    Empfehlung zu Reiseimpfungen (PDF)
    Übersicht Tropenkrankheiten
    Informationen zu Zeckenbissen
    Regeln für Organspende im europäischen Ausland
    Urlaubsvertretung Pflege

    Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

    Top